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Vortrag am
25 Mai 2008 in der Kirche
Binnen
Patientenverfügung
und Vorsorgevollmacht
Auf Einladung des
Vereins „Kirche im
Dorf e.V.“ hielt der Nienburger Rechtsanwalt Andreas Kruse,
vor
mehr als 30 interessierten Zuhörern, einen Vortrag zur
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht.
Rechtsanwalt
Kruse machte in seinen Ausführungen besonders deutlich, dass
es sinnvoll ist,
Regelungen für das spätere Leben zutreffen, wenn es
einem
gut geht. Damit wäre gewährleistet, dass der eigene
Wille
umgesetzt wird, für die Zeit, in denen man vielleicht nicht
selbst in der Lage ist, diese Entscheidungen zu treffen. Er machte
auch deutlich, dass formlose, teilweise aus dem Internet zur
Verfügung gestellten Standartregelungen, nicht auf die
speziellen und individuellen Bedürfnisse der Betroffenen
anwendbar sind und keine eindeutige Sicherheit garantieren, die den
eigenen Willen auch tatsächlich umsetzen. Sein Fazit dazu: Nur
ein Rechtsbeistand kann hier alle Bereiche abdecken und mit dem
Betroffenen eine eindeutige Regelung schaffen, die auch den
rechtlichen Bestimmungen Stand hält.
Im weitern
Verlauf seines Vortrages
stellte er überzeugend dar, dass allein eine
Patientenverfügung
für die Regelung des späteren Lebens nicht
ausreichend ist
und weitere Punkte geregelt sein müssten, die sich wie folgt
darstellen:
- Generalvollmacht: Hier werden die
Dinge des täglichen Lebens mit allen Rechtsgeschäften
des
privaten Bereichs geregelt, wie z.B.
Grundstücksgeschäfte,
Belange des Vermögens und von sonstigen Verträgen,
Bankvollmachten und Verfügungen über die Versorgungs-
und
Rentenangelegenheiten.
- Vorsorgevollmacht: Behandelt den
Kernbereich des Menschseins und umfasst die
Gesundheitsfürsorge
und ganz wichtig, das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die
betroffene Person.
- Betreuungsverfügung als
Bestandteil der Patientenverfügung: Hier wird bestimmt, welche
Person, mit welchen Rechten und Aufgaben aus den einzelnen Elementen,
für die zukünftige Betreuung betraut wird.
Wenn diese
Punkte alle beachtet werden,
kann der Betroffene sicher davon ausgehen, dass sein Wille umgesetzt
wird. Der Gesetzgeber hat inzwischen diese klare Willensbekundung im
Gesetz aufgenommen, sodass die Regelungen aus der
Patientenverfügung
und der Vorsorgevollmacht auch umgesetzt werden können.
Herr
Rechtsanwalt Kruse stand im
Anschluss an den Vortrag noch für Fragen der Zuhörer
zur
Verfügung, welche auch mit großem Interesse gestellt
wurden.
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