Home
Vereinszweck
Satzung & Co.
Kulturförderung
Zeitgeschehen
Projektförderung
Aktuelles
Vorstand
Mitglied werden
Gästebuch
Impressum
Links
     
  Vortrag am 25 Mai 2008 in der Kirche Binnen

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Auf Einladung des Vereins „Kirche im Dorf e.V.“ hielt der Nienburger Rechtsanwalt Andreas Kruse, vor mehr als 30 interessierten Zuhörern, einen Vortrag zur Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht.

Rechtsanwalt Kruse machte in seinen Ausführungen besonders deutlich, dass es sinnvoll ist, Regelungen für das spätere Leben zutreffen, wenn es einem gut geht. Damit wäre gewährleistet, dass der eigene Wille umgesetzt wird, für die Zeit, in denen man vielleicht nicht selbst in der Lage ist, diese Entscheidungen zu treffen. Er machte auch deutlich, dass formlose, teilweise aus dem Internet zur Verfügung gestellten Standartregelungen, nicht auf die speziellen und individuellen Bedürfnisse der Betroffenen anwendbar sind und keine eindeutige Sicherheit garantieren, die den eigenen Willen auch tatsächlich umsetzen. Sein Fazit dazu: Nur ein Rechtsbeistand kann hier alle Bereiche abdecken und mit dem Betroffenen eine eindeutige Regelung schaffen, die auch den rechtlichen Bestimmungen Stand hält.

Im weitern Verlauf seines Vortrages stellte er überzeugend dar, dass allein eine Patientenverfügung für die Regelung des späteren Lebens nicht ausreichend ist und weitere Punkte geregelt sein müssten, die sich wie folgt darstellen:

  • Generalvollmacht: Hier werden die Dinge des täglichen Lebens mit allen Rechtsgeschäften des privaten Bereichs geregelt, wie z.B. Grundstücksgeschäfte, Belange des Vermögens und von sonstigen Verträgen, Bankvollmachten und Verfügungen über die Versorgungs- und Rentenangelegenheiten.
  • Vorsorgevollmacht: Behandelt den Kernbereich des Menschseins und umfasst die Gesundheitsfürsorge und ganz wichtig, das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die betroffene Person.
  • Betreuungsverfügung als Bestandteil der Patientenverfügung: Hier wird bestimmt, welche Person, mit welchen Rechten und Aufgaben aus den einzelnen Elementen, für die zukünftige Betreuung betraut wird.

Wenn diese Punkte alle beachtet werden, kann der Betroffene sicher davon ausgehen, dass sein Wille umgesetzt wird. Der Gesetzgeber hat inzwischen diese klare Willensbekundung im Gesetz aufgenommen, sodass die Regelungen aus der Patientenverfügung und der Vorsorgevollmacht auch umgesetzt werden können.

Herr Rechtsanwalt Kruse stand im Anschluss an den Vortrag noch für Fragen der Zuhörer zur Verfügung, welche auch mit großem Interesse gestellt wurden.

Hille+Heiner Laue