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Wenn Sie Mitglied im Verein "Kirche im
Dorf e.V." werden möchten, sprechen Sie am besten ein
Vorstandsmitglied oder ein Ihnen bekanntes Vereinsmitglied an. Hier
können Sie ein Beitrittsformular herunterladen. Die
Beitragsordnung können Sie unter dem Menüpunkt
"Satzung Co." einsehen.
Mitgliedschaft und Beitragsordnung
Jede natürliche Person kann Vereinsmitglied werden. Die
Mitgliedschaft steht auch Personen offen, die noch nicht
volljährig sind. Darüber hinaus können auch
juristische Personen, beispielsweise eine GmbH, Mitglied werden. Die
Mitgliedschaft ist nicht an eine Konfession gebunden.
Die Beitragsordnung wurde bewusst so gestaltet, dass jedes Mitglied
seinen Beitrag möglichst frei gestalten kann. Der
Mindestbeitrag beträgt 12 € pro Jahr. Da viele
Mitglieder dem Verein regelmäßig einen
höheren Betrag als dem Mindestbeitrag zukommen lassen
möchten, besteht die Möglichkeit, zusätzlich
einen Betrag als Spende zu bestimmen. Die Gesamtsumme, also
Mitgliedsbeitrag und evtl. eine zusätzliche Spende,
können wahlweise monatlich, vierteljährlich oder
jährlich aus das Vereinskonto überwiesen oder
abgebucht werden. Bei einer Abbuchung muss der abzubuchende Betrag aber
mindestens 10 € betragen, da ansonsten die Kosten des
Geldtransfers unverhältnismäßig hoch
wären.
Beispiel 1:
Ein Mitglied möchte den Mitgliedsbeitrag
von 12 € pro Jahr zahlen.
Der Betrag kann hier nur jährlich abgebucht werden.
Beispiel 2:
Ein Mitglied möchte den Mitgliedsbeitrag
von 12 € pro Jahr zahlen. Zusätzlich möchte
es 4 € pro Monat spenden.
Hier kommt wahlweise eine vierteljährliche oder
jährliche Abbuchung in Betracht. (vierteljährlich: 15
€; [1 € Beitrag + 4 € Spende] x 3 Monate =
15 €; jährlich: 60 €)
Beispiel 3:
Ein Mitglied einen jährlichen Betrag zu
Verfügung stellen, sich aber nicht dauerhaft festlegen.
Natürlich sind auch einmalige Spenden möglich. Sie
können auf das Vereinskonto überwiesen werden.
Da der Verein die gemeinnützig ist, werden Spenden
und Mitgliedsbeiträge steuerlich begünstigt.
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