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Wenn Sie Mitglied im Verein "Kirche im Dorf e.V." werden möchten, sprechen Sie am besten ein Vorstandsmitglied oder ein Ihnen bekanntes Vereinsmitglied an. Hier können Sie ein Beitrittsformular herunterladen. Die Beitragsordnung können Sie unter dem Menüpunkt "Satzung  Co." einsehen.

 

Mitgliedschaft und Beitragsordnung

Jede natürliche Person kann Vereinsmitglied werden. Die Mitgliedschaft steht auch Personen offen, die noch nicht volljährig sind. Darüber hinaus können auch juristische Personen, beispielsweise eine GmbH, Mitglied werden. Die Mitgliedschaft ist nicht an eine Konfession gebunden.

Die Beitragsordnung wurde bewusst so gestaltet, dass jedes Mitglied seinen Beitrag möglichst frei gestalten kann. Der Mindestbeitrag beträgt 12 € pro Jahr. Da viele Mitglieder dem Verein regelmäßig einen höheren Betrag als dem Mindestbeitrag zukommen lassen möchten, besteht die Möglichkeit, zusätzlich einen Betrag als Spende zu bestimmen. Die Gesamtsumme, also Mitgliedsbeitrag und evtl. eine zusätzliche Spende, können wahlweise monatlich, vierteljährlich oder jährlich aus das Vereinskonto überwiesen oder abgebucht werden. Bei einer Abbuchung muss der abzubuchende Betrag aber mindestens 10 € betragen, da ansonsten die Kosten des Geldtransfers unverhältnismäßig hoch wären.

 

Beispiel 1:
Ein Mitglied möchte den Mitgliedsbeitrag von 12 € pro Jahr zahlen.
Der Betrag kann hier nur jährlich abgebucht werden.

 

Beispiel 2:
Ein Mitglied möchte den Mitgliedsbeitrag von 12 € pro Jahr zahlen. Zusätzlich möchte es 4 € pro Monat spenden.
Hier kommt wahlweise eine vierteljährliche oder jährliche Abbuchung in Betracht. (vierteljährlich: 15 €; [1 € Beitrag + 4 € Spende] x 3 Monate = 15 €; jährlich: 60 €)

 

Beispiel 3:
Ein Mitglied einen jährlichen Betrag zu Verfügung stellen, sich aber nicht dauerhaft festlegen.
Natürlich sind auch einmalige Spenden möglich. Sie können auf das Vereinskonto überwiesen werden.


Da der Verein die gemeinnützig ist, werden Spenden und Mitgliedsbeiträge steuerlich begünstigt.